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Fachgebiete

Einleitung

Rechtsanwälte helfen ihren Auftraggebern (Mandant*innen) mit rechtlichen Mitteln. Sie können jeden Menschen beraten oder vertreten, der rechtliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte und der nicht nicht einem Vertretungsverbot unterliegt (wie zBsp. Notare). Kern der rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist die parteiliche Interessensvertretung.

Bei einer Beratung erfahren die Mandant*innen alle relevanten Informationen über die Rechtslage, die Erfolgschancen, Möglichkeiten und Grenzen sowie über die anfallenden Kosten, um eine Kalkulation im Vorhinein zu ermöglichen und das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.  

In jeder Art von Verfahren können sich Menschen anwaltlich vertreten lassen. Die Funktion von Rechtsanwält*innen kann je nach Verfahren unterschiedlich ausfallen. So werden etwa im Strafprozess Anwält*innen als Verteidiger*innen tätig.

Es gibt eine Reihe von rechtlichen Fachgebieten mit je eigenem Regelwerk. Eine Übersicht über die Fachgebiete, in denen wir besondere Erfahrung und Expertise haben, finden Sie in der folgenden Übersicht zu Ihrer weiterführenden Information.