+43 6215 6622-0 office@bf-p.at

Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht

Klarheit für alle Beteiligten – Unterstützung bei familiären Veränderungen

In allen Familien kommt es früher oder später zu rechtsrelevanten Veränderungen. Sei es durch Eheschließung, Scheidung oder durch den Tod eines Familienmitglieds.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an. Dies umfasst die Betreuung unserer Mandanten bei Gründung, aber auch Auflösung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. Diese persönlichen Veränderungen sind mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten verbunden. Deshalb wirken wir auch im Rahmen der Aktion der österreichischen Rechtsanwälte „Check dein Recht“ am „Ehe- und Partnerschafts-Check“ mit.

Im Zuge eines Beratungsgesprächs, wird Ihre rechtliche Situation geprüft und herausgefunden, ob und welche Schritte (Errichtung eines Ehevertrags, Testaments, etc.) ratsam wären.

Im Zusammenhang mit der Begründung und Auflösung von Ehe- oder Lebensgemeinschaften stehen auch Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie die Regelung der Obsorge über die Kinder.

Eventualitäten vorher regeln und Streitigkeiten verhindern

Daneben sind Fragen der Aufteilung von ehelichem Vermögen und ehelichen Schulden entscheidend. Hier können Streitigkeiten schon im Vorfeld verhindert werden, indem das eingebrachte Vermögen schriftlich protokolliert wird.

In familienrechtlichen Streitigkeiten ist einvernehmlichen Regelungen der Vorzug zu geben. Wir sind bemüht, für unsere Klienten auf außergerichtlichem Wege die beste Lösung zu erarbeiten. Sind solche Einigungen nicht zu erzielen, setzen wir Ihre Interessen und Ansprüche gerichtlich für Sie durch.

Nicht nur im Zusammenhang mit der Gründung oder Beendigung von Familienrechtsverhältnissen stellen sich erbrechtliche Fragen. Wir errichten für Sie letztwillige Verfügungen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

Let's Work it out!