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Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Da haben Sie Recht – Juristische Lösungen für alle Lebenslagen

Das Verwaltungsrecht stellt einen sehr umfassenden Rechtsbereich der Staatsfunktion Verwaltung dar, der alle Lebensbereiche betrifft. In unmittelbarer Nähe Ihres Wohnhauses soll eine Betriebsanlage errichtet werden? Sie haben eine Verwaltungsstrafe vorgeschrieben bekommen? Die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung beinhaltet Auflagen, die Sie befremdlich finden?

All diese Fragen werden im und durch das Verwaltungsrecht geregelt. Das allgemeine Verwaltungsrecht berührt vor allem organisationsrechtliche Fragen, das Verwaltungsverfahrensrecht bildet die Grundlage für Verfahren zwischen Bürger*innen und Behörden und das Materielle Verwaltungsrecht regelt unter anderem die Unterbereiche Baurecht, Verkehrsrecht und das Gewerberecht.

Auf die folgenden Rechtsgebiete sind wir in hohem Maße spezialisiert:

  • Baurecht (Bauplatzerklärung und Baubewilligung, Nachbarrechte, Abwehr baupolizeilicher Maßnahmen und vieles Mehr)
  • Gewerberecht (einschließlich Betriebsanlagenrecht)
  • Straßenverkehrsordnung, Führerscheinrecht, Recht der Güterbeförderung
  • Grundverkehrsrecht
  • Wasser-, Abfallwirtschafts- und Forstrecht
  • Verwaltungsstrafrecht

Wir bieten kompetente Beratung in allen Bereichen des Verwaltungsrechts an und vertreten Sie zuverlässig in Verfahren vor den österreichischen Verwaltungsbehörden, Bundes- und Landesverwaltungsgerichten sowie dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof.

 

Let's Work it out!