Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Klare Verhältnisse in der Arbeitswelt mit uns an Ihrer Seite
Im Bereich des Arbeitsrechtes beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen. Gerade zu Beginn bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommt es oft zu Unstimmigkeiten. Zur Klärung dieser wird unsere Tätigkeit gerne in Anspruch genommen. So errichten und prüfen wir beispielsweise Arbeits- bzw. damit zusammenhängende Verträge oder vertreten unser Mandant*innen vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Weitere Themen des Arbeitsrechtes, in denen Sie von uns unterstützt werden, sind Kollektivverträge, Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung, Mobbing, Diskriminierung, Versetzung, sowie Haftung von Dienstnehmer*innen oder Dienstgeber*innen.
Vom Personalmanagement bis zu Fragen des Sozialrechts sind wir Ihre verlässlichen Partner
Im Bereich des Personalmanagements, bzw. der Mitarbeiterverwaltung stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Problemstellungen, wobei unsere Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen anbietet.
Im Rahmen des Sozialrechtes geht es häufig um die Gewährung von Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen oder um Probleme im Zusammenhang mit dem Pflegegeld.
Ob Sie von uns nur eine Beratung wünschen oder ob Sie Klage einbringen wollen:
Wir stehen hinter Ihnen, insbesondere in folgenden Rechtsbereichen:
- Errichtung und Beratung im Zusammenhang von Arbeitsverträgen, auch in der Abfassung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen;
- Arbeitnehmerschutz;
- Vertretung vor Arbeitsgerichten im Streitfall;
- Auflösung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Entlassung);
- Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen;
- Kollektives Arbeitsrecht