Die Rechtsanwälte Ihres Vertrauens in Salzburg!
Zuverlässig und kompetent: Die richtige Wahl in allen rechtlichen Angelegenheiten. KennenlernenDie Rechtsanwälte Ihres Vertrauens in Salzburg!
Zuverlässig und kompetent: Die richtige Wahl in allen rechtlichen Angelegenheiten. KennenlernenDie Rechtsanwälte Ihres Vertrauens in Salzburg!
Zuverlässig und kompetent: Die richtige Wahl in allen rechtlichen Angelegenheiten. KennenlernenMit unserer Kanzlei in Straßwalchen bieten wir unseren Klienten eine maßgeschneiderte und effiziente Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und arbeiten unermüdlich dafür, dass Ihre Rechtsinteressen gewahrt sind. Unsere Klienten kommen für uns stets an erster Stelle. Sie sind bei uns in den besten Händen!
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Unsere Fachgebiete
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Sie erhalten umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung. Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung und errichten die zugehörigen Gesellschaftsverträge und die weiteren Vertragsurkunden in der für Sie perfekt abgestimmten Form.
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Immobilienrecht
In allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem gut geschulten Sachverstand als Partner zur Seite und vertreten Sie gerne bei der Errichtung oder Prüfung der notwendigen Wohnungseigentums- und Kaufverträge, um Folgekosten für Sie zu vermeiden.
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Vertragsrecht
Als Experten für österreichisches Vertragsrecht beraten wir Sie in allen relevanten Fragestellungen zum Vertragsrecht. Wir sichern Ihre Rechtsgeschäfte durch Übernahme von Treuhandschaften ab und helfen Ihnen verlässlich bei allen vertragsrechtlichen Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen.
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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht stellt einen sehr umfassenden Rechtsbereich dar, der alle Lebensbereiche betrifft. Wir bieten kompetente Beratung in allen Bereichen des Verwaltungsrechts und vertreten Sie zuverlässig in allen verwaltungsrechtlichen Verfahren von Verwaltungsbehörden bis zum Verwaltungsgerichtshof.
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Strafrecht
Die Verwicklung in strafrechtliche Verfolgung kann jeden treffen: Schon ein kleiner Verkehrsunfall mit Personenschaden kann dazu führen, dass Sie plötzlich einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind. Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie dabei, die Folgen für das Geschehen so gering wie möglich zu halten.
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Allgemeines Zivilrecht
Wir unterstützen Sie etwa beim Inkasso von Forderungen aus Werk- und Kaufverträgen, bei deliktischen oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen und bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen: sowohl außergerichtlich als auch mit gerichtlicher Hilfe.
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Ehescheidungsrecht
Studien zufolge endet leider fast jede zweite Ehe in Österreich vor dem Gericht.
Es liegt uns besonders am Herzen, für Paare mit Kindern einen tragfähigen Konsens bezüglich der Obsorge- und Besuchsregelung zu finden, damit es gerade für die Kinder ein Leben mit beiden Eltern nach der Scheidung gibt. Wir helfen Ihnen bei der Klärung.
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Familien- & Erbrecht
In allen Familien kommt es früher oder später zu rechtsrelevanten Veränderungen. Sei es durch Eheschließung, Scheidung oder durch den Tod eines Familienmitglieds.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an und schaffen mit Ihnen Klarheit für die ganze Familie.
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Sanierungs- & Insolvenzrecht
Unsere Kanzlei sieht ihren Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit bei beginnenden finanziellen Schwierigkeiten von Unternehmen, um durch bestmögliche Vorbereitung sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Schritte eine Insolvenz zu vermeiden. Unternehmen vor der Insolvenz bewahren ist unser oberstes Ziel.
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Verkehrsunfallsrecht
Auf Österreichs Straßen ereignen sich jährlich mehr als 30.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen, verschuldet oder unverschuldet. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und Regulierung Ihres Schadens, von der Verschuldensfrage bis zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzengeld.
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Arbeitsrecht
Gerade zu Beginn bzw. im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommt es oft zu Unstimmigkeiten. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dazu gehören auch Kollektivverträge, Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung, Mobbing, Diskriminierung, Versetzung und vieles mehr.
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Forderungsbetreibung
Eine rasche und effektive Forderungsbetreibung ist für ein erfolgreiches Unternehmen unerlässlich. Unsere Kanzlei verfügt über sämtliche technische Möglichkeiten, um sowohl das außergerichtliche Mahnwesen als auch die gerichtliche und exekutive Einbringung ihrer Forderungen bestmöglich zu betreiben. Machen Sie sich keine Sorgen mehr, wir übernehmen das gern für Sie.
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Interessante Entscheidungen
Unwirksamkeit eines Kündigungsverzichts eines Wohnungsmieters
Laut der OGH Entscheidung 8 Ob 94/21p vom 14.09.2021, ist ein 5-jähriger Kündigungsverzicht eines Wohnungsmieters gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam. Eine vereinbarte Kündigungsfrist von einem Jahr zum Quartalsende ist ebenfalls unwirksam. Die Interessenabwägung des §...
Hemmung des Pflichtteilsanspruchs während des Erbrechtsverfahrens
Laut dem OGH, in seiner Entscheidung 2 Ob 35/21t vom 25.03.2021, hemmt ein Erbrechtsverfahren den Ablauf der Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Pflichtteilsberechtigte die Pflichtteilsklage unverzüglich (bedeutend in...
Zurückbehaltungsrecht des Entgelts bis Behebung der Mängel
Der Werkbesteller oder Käufer kann sein Entgelt bis zur Behebung der Mängel zurückbehalten. Dies erfolgt mittels der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegen eine Werklohn- oder Kaufpreisklage. Dies ist laut der OGH Entscheidung 3 Ob 176/20h vom 20.01.2021 auch bei...
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Wir halten uns streng an unseren Codex
„Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.“ – RAO §9