Sanierungs- und Insolvenzrecht
Sanierungs- und insolvenzrecht
Unternehmen vor der Insolvenz bewahren ist unser oberstes Ziel!
Unsere Kanzlei sieht ihren Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit bei beginnenden finanziellen Schwierigkeiten von Unternehmen, um durch bestmögliche Vorbereitung sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Schritte eine Insolvenz zu vermeiden, andernfalls ein Sanierungsverfahren vorzubereiten.
Infolge der Tätigkeit als Insolvenzverwalter steht hier den Mandanten die große praktische Erfahrung von BFP zur Verfügung. Die Beratungstätigkeit umfasst zudem das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter und Lösungen für die Haftungsvermeidung.
Wir bieten unsere Dienstleistungen wie folgt an:
- Umfassende insolvenzrechtliche Beratung
- Vorbereitung von Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Gründung von Auffanggesellschaften
- Vertretung in Haftungsfragen von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Gesellschaftern
- Prüfung und Beurteilung von Anfechtungsansprüchen
- Abwicklung von Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)