ACHTUNG! Kaufvertrag Treuhandabwicklung:
Im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages, insbesondere der Auszahlung des Kaufpreises vom Treuhandkonto des Vertragserrichters an den Verkäufer, kann es zu Problemen kommen, wenn der Käufer vor Auszahlung des Kaufpreises (allenfalls rechtsmissbräuchlich) Gewährleistungsansprüche erhebt, um die Kaufpreisauszahlung zu verhindern bzw. eine Kaufpreisminderung zu erzielen. Es empfiehlt sich daher eine rechtliche Klarstellung in den Treuhandbedingungen hinsichtlich allfälliger vom Käufer behaupteten Einwendungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes, sodass eine unstrittige Auszahlung des Kaufpreises vom Treuhandkonto an den Verkäufer erfolgen kann.