+43 6215 6622-0 office@bf-p.at

Befinden sich die Unterschirften der Zeugen eines fremdhändigen Testaments auf einem anderen Blatt als der Verfügungstext, ist dieses formungültig. Dieser Formmangel kann laut der OGH Entscheidung 2 Ob 4/21h vom 29.04.2021 durch äußere Urkundeneinheit geheilt werden. Äußere Urkundeneinheit bedeutet, dass die Blätter direkt im Anschluss an die Unterfertigung physisch fest miteinander verbunden werden müssen. Ein Beispiel hierfür wäre das Binden. Der Erblasser muss nicht bis zum Abschluss der Verbindung anwesend sein.