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Hierbei geht es insbesondere um Fragen bezüglich privater Reisen der Mitarbeiter, Fiebermessungen am Eingang und interne Informationsweitergabe über Mitarbeiter, bei denen der Verdacht besteht, sie seien mit dem Coronavirus infiziert.

Derzeit findet sich im österreichischen DSG keine diesbezügliche Regelung, wobei die DSGVO in den Erwägungsgründen die Datenverarbeitung zur Vermeidung von Epidemien vorsieht. Solche Vorgehensweisen werden als berechtigtes Interesse des Dienstgebers gewertet. Diese werden durch die Treuepflicht der Mitarbeiter, die Fürsorgepflicht des Dienstgebers und die Pflichten der Arbeitnehmer gerechtfertigt.

Zum genaueren Nachlesen siehe folgende Links:

www.dsb.gv.at/infomationen-zum-coronavirus-covid-19- ; www.kt.at/datenschutzrechtliche-aspekte-der-covid-19-epidemie-im-dienstverhaeltnis/ ; www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Coronavirus-und-Arbeitsrecht.html