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In der Entscheidung 9 ObA 65/21f des OGH vom 28.07.2021, bejahte der OGH eine Entlassung aufgrund von Vertrauensunwürdigkeit nach einer heimlichen Gesprächsaufzeichnung. Ein Mitarbeiter zeichnete sein Telefonat mit einem Vorgesetzten auf, da ihn Umstände im Betrieb belasteten. Dieses Gespräch führte er daraufhin seinem unmittelbaren Vorgesetzten vor, der nicht an diesem Gespräch beteiligt war. Der OGH verneinte hier das berechtigte Interesse des Arbeitsnehmers und bejahte dessen Vertrauensunwürdigkeit als Entlassungssgrund.