Miteigentum von Nachbarn an einer Stützmauer auf der Grundstücksgrenze:
Das Miteigentum an einer auf der Grenze verlaufenden Stützmauer richtet sich nach dem Verhältnis, in dem die Mauer die beiden Grundstücke der Nachbarn in Anspruch nimmt. Sollten sohin Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, um eine Beschädigung oder drohenden Verlust der Stützfunktion der Mauer zu verhindern, ist mit nachbarrechtlicher Klage gem. § 364 b ABGB vorzugehen.
OGH vom 17.12.2019, 2 Ob 75/19x.